AGB

Hebamme Maria Werner
Rötlein 14
07937 Zeulenroda-Triebes

 

Allgemeine Vertragsbedingungen

1 Allgemein

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen regeln die vertragliche Beziehungen zwischen Hebamme Maria Werner sowie der Schwangeren, der Wöchnerin bzw. der Kursteilnehmerin. Die Anmeldung ist mit Unterzeichnen des Vertrages verbindlich.

1.2 Leistungen
Folgende Leistungen können nach Absprache erbracht werden:
- Beratung, Vorgespräch, Schwangerenvorsorge einschließlich Entnahme von Körpermaterial zur Durchführung notwendiger Laboruntersuchungen, Hilfeleistung bei Schwangerschaftsbeschwerden
- Wochenbettbetreuung nach der Geburt (bis 12 Wochen danach)
- Still- und Ernährungsberatung (die gesamte Stillzeit)
- weitere Wahlleistungen (Schwangerschaftsmassage, Taping, Akupunktur), zu deren Vergütung Sie als Auftraggeberin verpflichtet sind.

Soweit während der Schwangerschaft oder im Wochenbett Probleme auftreten, die einer ärztlichen Behandlung bedürfen, wird die Hebamme empfehlen sich in ärztliche oder klinische Behandlung zu begeben.

1.1 Erreichbarkeit/Rufbereitschaft
Sie erreichen Hebamme Maria Werner mobil unter 0176 – 633 60 280 oder per E-Mail unter info@maria-die-hebamme.de .
Die Hebamme leistet keine 24-Stunden Rufbereitschaft. Sollten Sie in dringenden Fällen keinen zeitnahen Rückruf/Antwort erhalten, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihren betreuenden Gynäkologen/Gynäkologin bzw. Kinderarzt oder die nächste Kinder- oder (Frauen)klinik.

1.2 Vertretung
In Einzelfällen kann die Betreuung für einen gewissen Zeitraum von einer anderen Hebamme vertreten werden (z.B. bei Krankheit der Hebamme).
Bei längerer geplanter Abwesenheit (z.B. Urlaub, Fortbildungen) wird die Hebamme Sie frühestmöglich informieren und Ihnen eine Vertretung anbieten oder Sie kümmern sich selbständig darum.

2 Terminvereinbarung/Umplanung/Absagen

2.1 Terminvereinbarung
Die Termine müssen persönlich, per Telefon oder Email vereinbart und von beiden Seiten bestätigt werden.

2.2 Umplanung, Absagen und Nichterscheinen
Ein Termin kann bis zu 24h vor ihrem ursprünglich geplantem Beginn von beiden Seiten umgeplant oder abgesagt werden. Wird ein Termin weniger als 24h vor dem vereinbarten Termin durch die Kundin abgesagt, so entsteht Ihnen eine Ausfallpauschale in Höhe von 35€ unabhängig davon, welcher Grund zur Absage geführt hat.

2.3 Ersatzansprüche und Verspätungen
Da die Hebamme berufsbedingt zu ungeplanten Einsätzen gerufen werden kann, müssen Termine gelegentlich kurzfristig abgesagt werden. In dringenden Fällen wenden Sie sich an Ihren Kinder- oder Frauenarzt.
Planen Sie bitte pro Termin 60 min. Toleranz ein. Sollte die Abweichung von der vereinbarten Zeit mehr betragen, informiere ich Sie schnellst möglichst.

3 Abrechnung und Zahlungsbedingungen

 a gesetzlich Versicherte
L
eistungen, die auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SBG V erfolgen, werden von der Hebammen direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Über Anzahl oder Umfang der erstattungsfähigen Leistungen sowie das Erreichen der Höchstgrenze informiert die Hebamme Sie rechtzeitig.

b privat Versicherten
Als privat Versicherte erhalten Sie eine Rechnung entsprechend der gültigen Privat-Gebührenordnung Thrüringen. Die Erstattung der Hebammengebühren im Rahmen eines privaten Krankenversicherungsverhältnisses hängt von den Einzelheiten des jeweils geschlossenen Krankenversicherungsvertrages ab. Welche Hebammenleistungen im jeweiligen Vertrag Ihrer Privatkasse enthalten sind, klären Sie bitte zu Beginn der Betreuung mit Ihrer Privatversicherung.

c Selbstzahler, private Rechnungsstellung
Sofern bei Ihnen kein Krankenversicherungsschutz besteht oder Sie Eigenleistungen (Ziffer 5) in Anspruch nehmen, besteht nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften keine Leistungspflicht eines Kostenträgers (z.B. Krankenkasse etc.).

Hinweis: Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 5,00€ berechnet.

3.2 AZH Service
Zur Abrechnung mit der Krankenkasse wird die Abrechnungszentrale für Hebammen beauftragt. Dazu werden die zur Abrechnung nach § 301a SGB V notwendigen Angaben weitergeleitet (insbesondere sind dies Name, Geburtsdatum und die abzurechnenden Leistungen mit Datum.)
Das Zentrale ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, beachtet die Datenschutzgesetze und darf die Daten nur an die zuständige Krankenkasse weitergeben.

3.3 Private Rechnung
In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und daher privat in Rechnung gestellt:
- Falls keine gültige Mitgliedschaft bei der Krankenkasse feststellbar ist.
- Falls Leistungen bei mehreren Hebammen in Anspruch genommen werden und dadurch die erstattungsfähigen Kontingente überschritten werden
- Falls die Krankenkasse die Bezahlung umfangreicher Wegegelder ablehnt
- Weitere Wahlleistungen wie: Taping, Massagen,...

 4 Kurse

Die Anmeldung erfolgt schriftlich und ist verbindlich. Mit der Anmeldung werden die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl sowie bei wichtigen, von mir  nicht zu vertretenden Gründen, behalten ich mir vor, den Kurs abzusagen.

4.1 Kursgebühren
Die Kursgebühren werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme mit der Krankenkasse abgerechnet. Dabei können versäumte Stunden nicht mit der Kasse abgerechnet werden und müssen von der Teilnehmerin (10,00€) selbst entrichtet werden. Eine Erstattung bereits gezahlter Beträge ist nicht möglich. Es ist unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Ist eine Abrechnung der Kursgebühren mit der Krankenkasse nicht möglich, gelten die Bedingungen für privat versicherte Teilnehmer.

4.2 Rücktritt
Nach Buchung kann bis zu 2 Wochen vor Beginn des Kurses persönlich, telefonisch oder per Email ohne anfallende Kosten storniert werden. Bis 1 Woche vor Kursbeginn gegen eine Bearbeitungsgebühr von 50% der Kursgebühren. Danach ist die gesamte Kursgebühr fällig.
Da die einzelnen Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich eine Teilnehmerin während eines laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.

5 Quittierungspflicht

Seit Inkrafttreten des Vertrages zur Versorgung mit Hebammenhilfe (§ 134a SGB V) zum 01.08.2007 sind Hebammen verpflichtet, gegenüber der Krankenkasse die erbrachten Leistungen von Ihnen als Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse mittels Unterschrift bestätigen zu lassen. Ihre Unterschrift ist Voraussetzung, damit erbrachte Leistungen mit der Krankenkasse abrechnet werden können. Es ist daher erforderlich, dass Sie alle von der Hebamme erbrachten Leistungen einzeln quittieren.

6 Haftung und Schweigepflicht

Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis.
Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.

7 Datenschutz

Im Rahmen der Hebammenbetreuung werden personenbezogene Daten der Kundin wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Diese Daten werden in elektronischer und nicht-elektronischer Form gespeichert.
Neben Angaben zur Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Diese Daten werden nur an Dritte weitergegeben, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt. Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung. Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.